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Rechtsgebiete » Kostenrecht » - Freiststellung von Darlehensverbindlichkeiten erhöht den Geschäftswert der Urkunde
- Freiststellung von Darlehensverbindlichkeiten erhöht den Geschäftswert der Urkunde
Stellt der Käufer eines Grundstücks den Verkäufer von einer Verbindlichkeit frei, so erhöht dies den Wert, der der Notarkostenberechnung zugrunde zu legen ist
Einer Entscheidung des LG Neubrandenburg lag offenbar die typische Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH für einen Euro zugrunde mit der Besonderheit, dass der Käufer den Verkäufer von einer Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 900.000,00 € freistellte. Grundsätzlich ist bei einem Vertrag über die Veräußerung eines Geschäftsanteils der Wert der Gegenleistung, also regelmäßig nur der Kaufpreis anzusetzen. Oft wird der Kaufpreis wegen an dem Geschäftsanteil anhaftender Risiken auf einen geringen Betrag angesetzt. Wird aber als Gegenleitung auch einen Freistellung des Verkäufers von Darlehensverbindlichkeiten vereinbart, ist der Vertragswert um diesen Wert zu erhöhen. Dabei wird davon auszugehen sein, dass der scheinbar wertlose Geschäftsanteil wohl doch für den Käufer den Wert hat, der dem Betrag des Freistellungsanspruch entspricht. LG Neubrandenburg NotBZ 2007, 335
Letztes Update 19.10.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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