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Rechtsgebiete » Immobilienrecht » - Haftung der Wohnungseigentümer- gemeinschaft aus Gasbezug
- Haftung der Wohnungseigentümer- gemeinschaft aus Gasbezug
Auch wenn schon einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft neben dieser verurteilt sind, haften weitere nicht
Erneut beschäftigte sich der BGH mit der Frage, der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Zunächst stellte er klar, dass infolge der Teilrechtsfähigkeit der WEG die Forderung des Gasversorgers gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft sich gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer richte. Nun hatte der Gasversorger gegen einzelne Wohnungseigentümer eine aus dem Gesamtschuldverhältnis resultierende Forderung tituliert bekommen. Der BGH verneinte auch die Frage, ob dies nicht dazu führen müsse, dass der Anspruch auch gegen die übrigen Wohnungseigentümer titulierbar sein müsse. Auch wenn die Teilrechtsfähigkeit der WEG erst im Laufe der Dauer der Geltendmachung der Forderung eingetreten sei, bleibe es dabei, dass die Verbindlichkeit von der WEG und nicht den einzelnen Wohnungseigentümern begründet worden ist; sie haften daher nicht als Gesamtschuldner. BGH VIII ZR 125/06
Letztes Update 21.10.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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