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Rechtsgebiete » Kostenrecht » - Keine Terminsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- Keine Terminsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Eine ergebnislose Besprechung zwischen den Prozessbevollmächtigen entsteht nicht, wenn die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen wird
Nach dem landgerichtlichen Urteil und der Berufungseinlegung teilte das OLG dem Berufungskläger mit, es beabsichtige die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO). Sodann fand ein -ergebnisloses- Telefonat zwischen den Prozessbevollmächtigten statt und schließlich erging der angekündigte Beschluss durch das OLG. Der BGH stellte dazu fest, dass eine Terminsgebühr mangels Einigung nicht entstanden sei. Eine mündliche Verhandlung sei in dem Beschlussverfahren nicht vorgesehen. Auch werde verkannt, dass durch die Einführung der Terminsgebühr nicht jedes außergerichtliche Gespräch vergütet werden solle, sondern nur solche Gespräche, die eine im Verfahren sonst notwendige oder mögliche mündliche Verhandlung vermeiden. Das Beschlussverfahren sei aber gerade darauf ausgerichtet, den Parteien die Gebühren einer Verhandlung zu ersparen. BGH V ZB 170/06
Letztes Update 21.10.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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