| Home |
| Über mich... |
| Meine Mitarbeiterinnen |
| Beratungskosten |
| Gebühren |
| Schneller Auftrag |
| Rechtsgebiete |
| Allgemeines - Sonstiges |
| Arbeitsrecht |
| Arztrecht |
| Erbrecht |
| Gesellschaftsrecht |
| Immobilienrecht |
- Grunderwerbsteuer nicht - europarechtswidrig |
| - Grundbuchrecht |
- - Verzicht auf - Miteigentumsanteil an - Grundstück doch unzulässig |
- - fehlende Unterschrift bei - notarieller - Auflassungserklärung |
- - Grundbuchberichtigung - infolge Erbfolge |
- - Amtshaftung des - Grundbuchamtes |
- - Keine Auflassung im - schriftlichen Vergleich |
| - Grundstücksrecht |
- - Feuerversicherung: - Rechtsübergang erst mit - Umschreibung im Grundbuch |
- - Auflassungsvormerkung als - Fälligkeitsvoraussetzung |
| - Nachbarrecht |
- - Nachbarrechtsvorschriften - der Länder können auch bei - WEG-Teilflächen angewendet - werden |
- - Keine eigenmächtige - Veränderung der - Grenzeinrichtung |
- - Störender Gewerbebetrieb in - der Nachbarschaft |
| - Wohnungseigentumsrecht |
- Abrechnungsunternehmen ist - nicht Erfüllungsgehilfe des - WEG-Verwalters |
- - Kein Vorkaufsrecht bei - Verkauf an Angehörige |
- - Haftung der - Wohnungseigentümer- - gemeinschaft aus Gasbezug |
- - Gesamtschuldnerische Haftung - der Wohnungseigentümer für den - Wasserbezug |
- - Videoüberwachung in der - Wohnanlage unzulässig |
- - Wohnungseigentum: Mehrzahl - von Personen oder GbR kann - nicht Verwalter sein |
- - Wohnungseigentum: - Haustierhaltungsverbot nicht - durch Mehrheitsbeschluss |
- - Jeder Wohnungseigentümer - haftet mit der WEG - gesamtschuldnerisch |
| Kaufrecht |
| Kostenrecht |
| Mietrecht |
| Notarrecht |
| Vertragsrecht |
| Verkehrsrecht |
| Verkehrsstrafrecht |
| Zivilprozessrecht |
| Zwangsvollstreckungsrecht |
| Diskussion |
Abkürzungen und Rechtsbegriffe |
| Zusammenarbeit |
Impressum Dienstleistungs-Info |
| |
Statistik: |
| |
| online: | 1 | | heute: | 4 | | gestern: | 42 | | gesamt: | 175803 |
|
| |
|
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Immobilienrecht » - Nachbarrechtsvorschriften der Länder können auch bei WEG-Teilflächen angewendet werden
- Nachbarrechtsvorschriften der Länder können auch bei WEG-Teilflächen angewendet werden
Sondernutzungsflächen, die einem Einzelnen zugewiesen sind, können nachbarrechtlich wie Eigentum behandelt werden.
Bei der Aufteilung von Flächen in Wohnungseigentumsanlagen mit Gärten (beispielsweise Reihenhausanlagen in der Form des Wohnungseigentums), die regelmäßig nicht sondereigentumsfähig sind, rate ich seit vielen Jahren dazu, für die Sondernutzungsrechte, die an den Gartenanlagen bestehen, das landesrechtliche Nachbarrechtgesetz als analog anwendbar zu vereinbaren. Denn ansonsten kann der Sondernutzungsberechtigte von seinem Nachbarn keine Änderung der Grenzanlagen, ja nicht einmal die Errichtung eines Zaunes verlangen. Der BGH hat nun entschieden, dass die nachbarrechtlichen Gesetze der Länder auf Nachbarn anzuwenden seien, die innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft Sondernutzungsrechte an Grünflächen zugewiesen bekommen haben Das soll auch dann gelten, wenn an in Bruchteilseigentum stehenden Gemeinschaftsflächen Einzelnen besondere Flächen zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind. BGH V ZR 276/06
Letztes Update 30.11.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
|
| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
| |
| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
| |
| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
| |
| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
| |
| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
| |
| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
| |
| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
| |
|
|