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Rechtsgebiete » Kostenrecht » - Sachverständigenkosten: Die Kosten des privat beauftragten Sachverständigen
- Sachverständigenkosten: Die Kosten des privat beauftragten Sachverständigen
Keine Begrenzung der Kosten des Parteisachverständigen auf das JVEG
Im Bauprozess hatte das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragt. Das Ergebnis schien einem Beklagten nicht richtig. Der von ihm privat bestellte Sachverständige verriss das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen und letztlich hatte der Beklagte Erfolg. Die Kosten hierfür erschienen dem Kläger zu hoch. Während der vom Gericht bestellte Sachverständige zu einem Stundensatz von 61,35 € gearbeitet hatte, stellte der Privatgutachter dem Beklagten eine Rechnung mit einem Stundensatz von 145,00 €. Der BGH stellte fest, dass die Kosten eines Privatgutachters nicht auf die Sätze beschränkt seien, die das JVEG festsetze. Ein solches prozessbegleitend eingeholtes Gutachten könne auch durch das Gericht nicht der Höhe nach etwa deshalb begrenzt werden, weil die Höhe der Kosten der Gegenpartei nicht zuvor bekannt gegeben worden seien. Grundsätzlich müsse eine Prozesspartei damit auch rechnen, dass zur Rechtsverteidigung ein Gutachten eingeholt werde. Allerdings müsse vom Gericht geklärt werden, ob die Angemessenheit der Kosten gegebenen sei. Maßstab dürfe dabei nicht das JVEG sondern der Markt sein. Weichen die Sätze erheblich vom JVEG ab, so bedürfe es einer besonderen Darlegung ihrer Notwendigkeit. BGH VII ZB 74/06
Letztes Update 04.11.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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