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Rechtsgebiete » Vertragsrecht » - Vorschadenskenntnis aufgrund eigener Regulierung
- Vorschadenskenntnis aufgrund eigener Regulierung
Keine Obliegenheitsverletzung, wenn Versicherter einen vom Versicherer regulierten Schaden verschweigt
Es erstaunt immer, dass in Haftungsprozessen gegen Rechtsanwälte eine gefestigte Rechtsprechung geändert wird. So hat der VI. Senat die "Kenntnis" von juristischen Personen davon abhängig gemacht, dass der betroffene Sachbearbeiter diese haben musste. Auch sah man stets die Glaubwürdigkeit des Versicherten schwinden, wenn er schon aus dem bestehenden Vertragsverhältnis den Vorschaden verschweigt. Nun hatte ein Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung im Rahmen seines Auftragsverhältnisses begangen; der Gebührenvorschuss für die Klage gegen den Versicherer war zu spät eingezahlt worden. Im Regressprozess verwies nun der Rechtsanwalt auf den verschwiegenen Vorschaden und die damit verbundenen Aussichtslosigkeit der Klage gegen den Versicherer. Eine Leistungfreiheit des Versicherers komme nicht wegen solcher Umstände in Betracht, die ihm bekannt sind. Hierunter falle auch ein Vorschaden, den der Versicherte zwar verschwiegen, aber der Versicherer reguliert habe. Die Kenntnis ist beim Sachbearbeiter angefallen und es sei allein eine Frage der innerbetrieblichen Organisation des Versicherers, wie er dieses Wissen auch anderen Sachbearbeitern zugänglich mache, entschied der BGH. BGH IV ZR 332/05
Letztes Update 21.10.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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