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Rechtsgebiete » Immobilienrecht » Abrechnungsunternehmen ist nicht Erfüllungsgehilfe des WEG-Verwalters
Abrechnungsunternehmen ist nicht Erfüllungsgehilfe des WEG-Verwalters
Heizkostenabrechnungen, die verspätete erstellt werden, führen nicht zwangsläufig zu Schadensersatzansprüchen gegen den WEG-Verwalter
Die Verteilung der Heizkosten wird meist den Unternehmen übertragen, die auch die Messeinrichtungen liefern. Kommt es dabei durch Ableseprobleme zu verspäteten Abrechnungen, so richten sich solche daraus resultierenden Schadensersatzansprüche aber nicht gegen die Verwalterin des Wohnungseigentums. Denn diese hat den entsprechenden Vertrag mit dem Unternehmen im Namen der Wohnungeigentümergemeinschaft geschlossen, so dass solche Ansprüche direkt geltend zu machen sind, urteilte das OLG Brandenburg ( NZM 2007, 773).
Letztes Update 27.01.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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