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Rechtsgebiete » Mietrecht » Allergie wegen Katzenhaltung eines Mitmieters berechtigt nicht zur Minderung
Allergie wegen Katzenhaltung eines Mitmieters berechtigt nicht zur Minderung
Katzenhaltung eines Mitmieters führt nicht zur Mietminderungsberechtigung
Im Mehrfamilienhaus beklagte sich der eine Mieter über die Katzenhaltung eines anderen. Er litt an einer Katzenallergie (gemeint ist wohl: Katzenhaarallergie). Nachdem der Vermieter nicht für Abhilfe sorgte, minderte der Mieter seine Miete. Zu Unrecht, befand das AG. Der Mietsache haftet kein Mangel an, denn bei der Beschaffenheitsprüfung haben subjektive Überempfindlichkeiten, zu denen auch eine Allergie gehöre, außer Betracht zu bleiben. Ist generell die Tierhaltung im Haus nicht ausgeschlossen, steht auch die Haltung einer Katze durch einen Mitmieter nichts im Wege. Anders sehe die Sache aus, wenn das Tier Unsauberkeit im Hause zur Folge hätte. Der Mieter behauptete insoweit, dass die Katze den Spielkastensand verunreinige. Da der Allergiker allerdings den Sandkasten nicht benutzte, kam der Mieter auch mit diesem Aspekt nicht durch und sein Minderungsbegehren wurde zurückgewiesen. AG Bad Arolsen NZM 2008, 83
Letztes Update 24.03.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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