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Beratungskosten
"Ich habe doch nur eine Frage gestellt"
Ob eine Rechtsberatung "teuer" ist, ist nicht am Betrag zu bemessen. Viel teurer kann es werden, wenn Sie auf die Beratung verzichten.
Rechtsanwaltsbereich:
Der Rechtsanwalt berechnet die Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Die Gebühren berechnen Sie nach dem Gegenstandswert. Die entstehenden Gebühren lassen sich im jeweiligen Verfahrensstand überschauen, aber schlecht am Beginn einer Auseinandersetzung sicher feststellen.
Für die Beratung ist eine Gebühr zu vereinbaren. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Für eine Erstberatung erhebe ich im Regelfall den Betrag von 190,00 € zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe (z.Zt. 19%), mithin 226,10 €. Oft wird es im Einzelfall auch weniger, nicht aber mehr sein.
Benötigen Sie Beratungshilfe, können Sie sich einen Beratungskostenhilfeschein unter Vorlage eines Einkommensnachweises bei Ihrem Amtsgericht im Wohnsitzbezirk besorgen und mir vorlegen. Sie zahlen dann nur 10,00 €.
Bei Bußgeldsachen betragen die Kosten für eine erste Beratung 80,00 € zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe (z.Zt. 19%), mithin 95,20 €. Beachten Sie bitte, dass eine solche Beratung unter Umständen teurer ist, als die zu erwartende Geldbuße.
Erstberatungsgebühren erhebe ich im Regelfall am Tage der Beratung.
Rechtsschutzversicherung:
Nicht jede Rechtsschutzversicherung ist Anwalts Liebling!
Beachten Sie bitte, dass ein Rechtsschutzfall im Sinne der Versicherung auch bei einer Beratung nur vorliegt, wenn schon ein Rechtsverstoss vorliegt. Selbst bekannte Versicherer sperren sich gegen solche Kosten, wenn zum Beispiel nur angedeutet wurde, das Arbeitsverhältnis werde gekündigt; die darauf erfolgte Beratung wird dann als nicht versicherte vorbeugende Beratung angesehen. Da hilft dann auch keine vorgelegte Plastikkarte mit den Daten dieser Versicherung.
Beachten Sie bitte Ihre etwa vereinbarte Selbstbeteiligung; bei einer Erstberatung erhebe ich diese am Tage der Erbringung meiner Leistung.
Die meisten Rechtsschutzversicherer zahlen auch ohne Vereinbarung einer Vergütung eine Pauschale von bis zu 190,00 € netto; deshalb vereinbare ich in der Regel bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung keine Gebühr für die Beratung.
Notarbereich:
Als Anwaltsnotar darf ich reine Beratungstätigkeit, nur in Anwaltseigenschaft erbringen.
Erhalte ich den Auftrag, als Notar eine Urkunde zu entwerfen oder eine Erklärung oder einen Vertrag zu beurkunden, so ist alle in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungstätigkeit mit den Beurkundungsgebühren abgegolten.
Wenn Sie Fragen zu einem Urkundenentwurf haben, sollten Sie immer den zur Neutralität verpflichteten Notar, der ihn gefertigt hat, befragen; der Weg zum Anwalt kann sonst ein Vielfaches der Notargebühren ausmachen.
Legen Sie dem Notar eine fremd entworfene Urkunde zur Überprüfung vor, entsteht eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO; dies gilt auch dann, wenn sie den Notar anlässlich einer vom Fremdnotar Ihnen übermittelte Urkunde dem Notar vorlegen und vor der Unterschrift sich darüber beraten lasen, ob Sie den Vertrag so genehmigen können.
Zahlungen:
Selbstverständlich können Sie bei mir mit EC-Karte, VISA oder Mastercard bezahlen.
Letztes Update 17.04.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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