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Rechtsgebiete » Kostenrecht » Der Prozessbevollmächtigte muss nicht mit dem Auftragsgeber zusammen reisen
Der Prozessbevollmächtigte muss nicht mit dem Auftragsgeber zusammen reisen
Der Prozessbevollmächtigte ist erstattungsrechtlich nicht gehalten gemeinsam mit seinem Auftragsgeber in einem Auto zu fahren
Das LAG Berlin hatte ( RVGreport 2005,119) die Auffassung, der Auftraggeber und der Prozessbevollmächtigte müssten in einem Auto anreisen; die Mehrkosten einer getrennten Anreise seien jedenfalls nicht erstattungsfähig. Dem entgegen hat das OLG München RVGreport 2008, 27 entschieden, das eine solche Verpflichtung nicht bestehe. Weder müsse sich der Rechtsanwalt den unbekannten Fahrkünsten des Auftraggeber anvertrauen, noch sei dies umgekehrt zumutbar. Auch müsse der Rechtsanwalt möglicherweise ein Telefonat führen oder er habe auch ein anderes Rückfahrziel, als sein Mandant. Neben den von Hansens in der Urteilsbesprechung ( RVGreport, aaO) angeführten haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen, die das OLG noch nicht einmal ansprach, hat wohl auch der Rechtsanwalt den Anspruch nach der Terminswahrnehmung abzuschalten, was ihm durch gemeinsame Rückreise mit dem Mandanten und den damit zu erwartenden Diskussionen über die gerade abgelaufene Verhandlung kaum möglich wäre.
Letztes Update 27.01.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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