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Rechtsgebiete » Erbrecht » Der Vorerbe kann ohne grundbuchliche Beschränkungen über einen Erbanteil verfügen, deren Erbengemeinschaft auch Grundbesitz hat
Der Vorerbe kann ohne grundbuchliche Beschränkungen über einen Erbanteil verfügen, deren Erbengemeinschaft auch Grundbesitz hat
Gehört zu einem Nachlass, für den Vor- und Nacherbenschaft angeordnet, ist ein Anteil an einer Erbengemeinschaft, zu deren Gesamthandvermögen ein Grundstück zählt, kann der Vorerbe ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen
Der BGH (V ZB 145/06) stellte mit dieser Entscheidung klar, dass § 2113 BGB den Vorerben nur in Bezug auf Grundstücke, die zu der Erbschaft gehören , beschränke. Ausdrücklich verneinte der BGH eine analoge Anwendbarkeit der Vorschrift; ein Miterbenanteil, dessen Gesamthandgemeinschaft eine Grundstück zu Eigentum habe, sei dem nicht gleichzusetzen. Deshalb sei ein Nacherbenvermerk gemäß § 51 GBO nicht in das Grundbuch einzutragen, dessen Gesamthandsgemeinschaft eine Erbengemeinschaft bilde, an der der Vorerbe lediglich einen Anteil habe.
Letztes Update 24.06.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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