| Home |
| Über mich... |
| Meine Mitarbeiterinnen |
| Beratungskosten |
| Gebühren |
| Schneller Auftrag |
| Rechtsgebiete |
| Allgemeines - Sonstiges |
| Arbeitsrecht |
| Arztrecht |
| Erbrecht |
| Gesellschaftsrecht |
| Immobilienrecht |
| Kaufrecht |
| Kostenrecht |
| Mietrecht |
- Riemchen sind keine Fliesen - - fehlendes wohnwerterhöhendes - Merkmal |
- Erstattung der Anwaltskosten - für Kündigungsausspruch |
- Zwischenablesekosten sind - nicht umlegbare - Verwaltungskosten |
- Kündigung wegen schleppender - Mietzahlung auch ohne - Abmahnung |
- Einwurf in den - Hausbriefkasten: keine - wirksame Zustellung, wenn - Kenntnis von Untervermietung - besteht |
- Allergie wegen Katzenhaltung - eines Mitmieters berechtigt - nicht zur Minderung |
- Kommanditgesellschaft kann - keinen Eigenbedarf für - Wohnraum geltend machen |
- Keine Verpflichtung zur Abgabe - einer Bescheinigung für - Mietschuldenfreiheit |
- Keine Ausschlussfrist für - Betriebskostenabrechnung im - Gewerbemietvertrag |
- Abgeltung für Investitionen - bei vorzeitiger Beendigung des - Mietvertrages |
- Gartennutzung kann mangels - Vertrages widerrufen werden |
- Mietwohnungen müssen so - beschaffen sein, dass Möbel - auch ohne Abstand an einer - Außenwand aufgestellt werden - können |
- Formularklausel im - Mietvertrag, die - Schönheitsreparaturen in - bestimmter Weise verlangt, - kann unwirksam sein |
- Urkundenprozess für Salden aus - Betriebskostenabrechnungen |
- Kündigungsfrist bei - Zeitmietvertrag über Wohnungen - vor dem 1.9.2001 - Eintritt - eines weiteren Mieters danach |
- Graffiti-Beseitigung - umlagefähig |
- Keine Räumungsfrist wenn - Nutzungsentschädigung nicht - gezahlt wird |
- Unwirksamkeit einer fristlosen - Kündigung nur bei - vollständigem Ausgleich des - Rückstandes |
- Schönheitsreparaturen: Hat der - Mieter Schönheitsreparaturen - vorgenommen, die nicht - fachgerecht erscheinen, so ist - eine detaillierte - Fehlerbeschreibung - erforderlich |
- Schönheitsreparaturen in AGB - - Abweichung von der "bisherigen - Ausführungsart" macht Klausel - insgesamt unwirksam |
- Betriebskostenvorschüsse - können nicht als so genannte - "Ist-Vorschüsse" in die - Jahresabrechnung eingestellt - werden |
- Haftung des Erwerbers für - Mietkaution |
- Kleingartenpacht: Kein - Eintrittsrecht für den Erben |
- Regelmäßige Überprüfung der - Elektroanlage als - Betriebskosten umlagefähig |
- Betriebskostenabrechung: auch - Vorwegabzüge müssen - ausgewiesen sein |
- Abgemeldetes Schrottfahrzeug - auf privatem Parkplatz |
- Mieter trifft die Darlegungs- - und Beweislast für erfolgte - Mietzahlung im Räumungsprozess |
- Betrieb einer Gaststätte mit - Pizza-Taxi |
- Widerruf einer - Hausgartennutzung |
- Rechtsanwalt als - Zustelladressat |
- Graffiti im - Hauseingangsbereich als Mangel - der Mietsache |
- Sozialrecht: Hartz IV und - Schönheitsreparaturen |
| Notarrecht |
| Vertragsrecht |
| Verkehrsrecht |
| Verkehrsstrafrecht |
| Zivilprozessrecht |
| Zwangsvollstreckungsrecht |
| Diskussion |
Abkürzungen und Rechtsbegriffe |
| Zusammenarbeit |
Impressum Dienstleistungs-Info |
| |
Statistik: |
| |
| online: | 1 | | heute: | 4 | | gestern: | 42 | | gesamt: | 175803 |
|
| |
|
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Mietrecht » Erstattung der Anwaltskosten für Kündigungsausspruch
Erstattung der Anwaltskosten für Kündigungsausspruch
Anwaltskosten als Verzugfolge auch für den Ausspruch der Kündigung
Sehr häufig kommt es vor, dass der mit dem Einzug von Mietforderungen beauftragte Rechtsanwalt auch die Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht. Die Kosten dieser Tätigkeit sind im Verhältnis zur Klage auf Räumung als vorbereitende Kosten nicht anzurechnen, aber vom AuftragerAuftrager gesondert zu entrichten.
Das LG Heidelberg hat diese Kosten als Verzugschaden dem Vermieter zugesprochen, weil der Vermieter ein privater, rechtsunkundiger Vermieter war und auch kein rechtskundiges Personal beschäftigte. Ob diese Ansicht auch im Falle einer tätigen Hausverwaltung hält, ist daher zweifelhaft.
LG Heidelberg 5 S 79/07 = GE 2009, 117
Letztes Update 03.02.2009 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
|
| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
| |
| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
| |
| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
| |
| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
| |
| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
| |
| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
| |
| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
| |
|
|