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Rechtsgebiete » Arbeitsrecht » Für Schwarzlohn nachentrichtete Arbeitnehmeranteile müssen auch vom Arbeitnehmer getragen werden
Für Schwarzlohn nachentrichtete Arbeitnehmeranteile müssen auch vom Arbeitnehmer getragen werden
Werden nachentrichtete Arbeitnehmeranteile vom Arbeitnehmer nicht zur Erstattung gefordert, stellt dies einen lohnwerten Vorteil dar
Im Rahmen einer Betriebsprüfung waren zusätzliche Löhne und unrechtmäßige Pauschalversteuerungen festgestellt worden. Der Arbeitgeber musste die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile nachentrichten. Bei einer weiteren Prüfung wurde festgestellt, dass die vom Arbeitgeber getragenen Arbeitnehmeranteile von den Arbeitnehmer nicht zurückgefordert worden waren. Das Finanzamt sah dies als lohnwerten Vorteil an und erhob die hierauf fälligen Lohn- und Kirchensteuern. Das FG Hessen und der BFH bestätigten diese Auffassung des Finanzamtes und zwar auch vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber wegen § 28g SGB IV keinen Rückgriff beim Arbeitnehmer nehmen konnte. BFH VI R 54/03 NZA-RR 2008,77
Letztes Update 24.03.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
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