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Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert - 2. Teil
Der Mandant hat die Beweislast dafür, dass der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist; dieser müsse nur darlegen, wie er belehrt habe
Inzwischen hat der 9.Senat des BGH seine Rechtsprechung zu § 49 b Abs. 5 BRAO modifiziert. Danach muss der Rechtsanwalt nur darlegen, wann und wie er über die Tatsache belehrt haben will, dass die Berechnung seiner Kosten und Gebühren nach einem Gegenstandswert erfolge. Sodann sei es Sache des Auftraggebers den Beweis zu führen, dass dies so nicht gewesen sei. Begründet hatte das Berufungsgericht dies damit, dass sich weder aus der Norm noch aus den Gesetzesmaterialien ein Aufschluss über die Beweislast ergebe. Deshalb sei es der Auftraggeber, der die für ihn günstige Folge beweisen müsse. Wäre die Beweislast umgekehrt, so stehe dies einer ungebotenen Belastung der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant entgegen, denn der Anwalt müsse dann stets auf Beweisunterlagen wegen der möglichen Regressprozesse bauen. Dem folgte der BGH. BGH IX ZR 105/06
Letztes Update 27.01.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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