| Home |
| Über mich... |
| Meine Mitarbeiterinnen |
| Beratungskosten |
| Gebühren |
| Schneller Auftrag |
| Rechtsgebiete |
| Allgemeines - Sonstiges |
| Arbeitsrecht |
| Arztrecht |
| Erbrecht |
| Gesellschaftsrecht |
| Immobilienrecht |
| Kaufrecht |
| Kostenrecht |
| Mietrecht |
| Notarrecht |
| Vertragsrecht |
| Verkehrsrecht |
| Verkehrsstrafrecht |
| Zivilprozessrecht |
- Reisekostenerstattung bei - überörtlicher Sozietät |
- Nichtrechtsfähiger Verein ist - aktiv und passiv parteifähig |
- Grundsätzliche Bedeutung - - Revisionszulassung |
- Prozesskostenhilfe: - Erstrittenes Geld muss nicht - vorrangig zur Rückführung - verwendet werden |
- Beweissicherungsverfahren - endet nicht durch - Gerichtsbeschluss |
- Mietforderungseinzug im - Urkundenprozess |
- Kostenermäßigung bei - sofortigem Anerkenntnis unter - Protest gegen die Kostenlast |
- Keine PKH für Scheidung der - Scheinehe |
- Inkassokosten sind nicht als - Verzugsschaden zu erstatten |
- Vorgerichtliche Kosten als - Nebenforderung - - Streitwerterhöhend? |
- Klagezustellung im Ausland - - was muss übersetzt werden? |
- Für Gewerkschaftsmitglieder - keine PKH im - Arbeitsgerichtsprozess |
- Keine Beratungshilfe für - außergerichtlichen - Schuldenbereinigungsversuch |
- Detektivkosten bei nicht - ehelicher Partnerschaft |
- Inkassobürokosten - - berechtigt? |
| Zwangsvollstreckungsrecht |
| Diskussion |
Abkürzungen und Rechtsbegriffe |
| Zusammenarbeit |
Impressum Dienstleistungs-Info |
| |
Statistik: |
| |
| online: | 1 | | heute: | 4 | | gestern: | 42 | | gesamt: | 175803 |
|
| |
|
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Zivilprozessrecht » Grundsätzliche Bedeutung - Revisionszulassung
Grundsätzliche Bedeutung - Revisionszulassung
Einzelrichter muss wegen von ihm selbst erkannter grundsätzlicher Bedeutung der Sache sie auf die Kammer übertragen
Die Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des LG Wiesbaden ließ die Revision gegen ihre Entscheidung zu, weil sie von einer grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ausging. Der BGH ließ die Revision nicht deshalb zu, weil sie zugelassen war, sondern weil die Entscheidung durch die Einzelrichterin unzulässig (geworden) war:
Die Einzelrichterin durfte nach § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO nicht selbst entscheiden, sondern hätte das Verfahren wegen der von ihr bejahten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der mit drei Richtern besetzten Kammer übertragen müssen. Dem Einzelrichter ist die Entscheidung von Rechtssachen mit grundsätzlicher Bedeutung versagt. Der Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen; § 568 Satz 3 ZPO steht dem nicht entgegen.
BGH VIII ZB 49/07
Letztes Update 27.01.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
|
| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
| |
| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
| |
| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
| |
| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
| |
| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
| |
| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
| |
| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
| |
|
|