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Rechtsgebiete » Zivilprozessrecht » Nichtrechtsfähiger Verein ist aktiv und passiv parteifähig
Nichtrechtsfähiger Verein ist aktiv und passiv parteifähig
Rechtsprechung zur GbR führt auch für den nichtsfähigen Verein zur Parteifähigkeit
Es gibt wohl mindestens so viele nichtrechtsfähige Vereine wie solche, die im Vereinsregister eingetragen und damit rechtsfähig sind. Man denke nur an die dörflichen Sparvereine, aber auch an die Ortsvereine der politischen Parteien oder an Korporationen. Allen gleich ist die Problematik des Eintreibens von Mitgliedsbeiträgen. Ich kann mich eines Verfahrens vor etwa 25 Jahren erinnern, in dem ich für den Vermieter die Räumung eines Ortsverbandes der S-Partei vor dem AG Tempelhof-Kreuzberg geltend machte. Auf Auflage des Amtsrichters zur Passivlegitimation musste ich mehrere Seiten Stellungnahme und Rechtsprechung fertigen, ehe ich mein obsiegendes Urteil erhielt. Für die Beitragseintreibungen von nicht eingetragenen Vereinen empfahl ich stets die vorherige Abtretung der Forderung an den Vorstand persönlich, der sie dann einklagte. Der BGH hat nun (endlich) in Konsequenz seiner Rechtsprechung zur Parteifähigkeit der GbR in kurzer Begründung die aktive und passive Parteifähigkeit des nicht eingetragen und damit nichtrechtsfähigen Vereins festgestellt. BGH II ZR 111/05
Letztes Update 24.03.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
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| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
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| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
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| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
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| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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