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Rechtsgebiete » Allgemeines - Sonstiges » Richter nehmen Tatsachen auch im Schlaf wahr
Richter nehmen Tatsachen auch im Schlaf wahr
Hochschrecken lässt nicht geistige Abwesenheit vermuten
Ruhiges tiefes Atmen des Richters während der Verhandlung kann ein Anzeichen geistiger Entspannung oder Konzentration sein, insbesondere dann, wenn es für andere nicht hörbar erfolgt, denn gerade dies kann darauf schließen lassen, dass der Richter den Atmungsvorgang bewusst kontrolliert und nicht schläft. "Hochschrecken" allein kann auch darauf schließen lassen, dass es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat.
BVerwG NJW 2002, 2898
Letztes Update 16.01.2009 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
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