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Rechtsgebiete » Erbrecht » Umwandlung eines Grundstückschenkungsvertrages in einen entgeltlichen Grundstückskaufvertrag beseitigt den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Umwandlung eines Grundstückschenkungsvertrages in einen entgeltlichen Grundstückskaufvertrag beseitigt den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Vereinbart der Erblasser, nachdem er ein Grundstück bereits schenkweise übertragen hat, nachträglich ein volles Entgelt und die bereits gezogenen Nutzen, entfällt ein eventueller Pflichtteilsergänzungsanspruch
Der Verstorbene hatte seiner Ehefrau unter Eintragung eines Nießbrauchvorbehaltes geschenkt und übereignet. Ein Jahr später wurde die Schenkung rückgängig gemacht. Der Nießbrauchsvorbehalt entfiel und es wurde für die Vergangenheit ein Ausgleich aller Ansprüche vereinbart. Der BGH (IV ZR 258/05) befand, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch damit für den Sohn entfallen war. Der Änderungsvertrag führe dazu, dass der Erblasser nichts schenkweise der Ehefrau übertragen hatte. Allerdings verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück, weil dieses zu prüfen habe, ob der vereinbarte und gezahlte Kaufpreis dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprochen habe.
Letztes Update 24.06.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
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