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- Verlust der Höfeeigenschaft - durch Begründung von - Wohnungseigentum |
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Rechtsgebiete » Erbrecht » Verlust der Höfeeigenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum
Verlust der Höfeeigenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum
Veräußerung der eines WEG-Anteils nach Bildung von Wohnungseigentum führt zum Verlust der Hofeigenschaft
In vielen Bundesländern gilt als Besonderheit im Erbrecht das Höferecht; dazu gibt es die Höfeverordnung, die das Anerbenrecht regelt. Diese durchbricht die Regelungen des Erbrechts, um eine Sondererbfolge eines der Miterben herbeizuführen. Dieser so genannte Hoferbe hat dann die anderen Erben abzufinden. Wird aus dem Hof ein Gebäude ausgegliedert und zwar durch Begründung von Wohnungseigentum, so erlischt die Höfeeigenschaft und das das Hoffolgeerbrecht spätestens nach nach Veräußerung bzw. Übertragung eines Miteigentumsanteils an einen Dritten. OLG Köln NZM 2007, 521
Letztes Update 04.11.2007 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
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| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
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| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
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