| Home |
| Über mich... |
| Meine Mitarbeiterinnen |
| Beratungskosten |
| Gebühren |
| Schneller Auftrag |
| Rechtsgebiete |
| Allgemeines - Sonstiges |
| Arbeitsrecht |
| Arztrecht |
| Erbrecht |
| Gesellschaftsrecht |
| Immobilienrecht |
| Kaufrecht |
| Kostenrecht |
| Mietrecht |
| Notarrecht |
| Vertragsrecht |
| Verkehrsrecht |
| Verkehrsstrafrecht |
| Zivilprozessrecht |
| Zwangsvollstreckungsrecht |
- Zwangsvollstreckung aus - notarieller Urkunde trotz - Verjährung des - Darlehensanspruchs |
- Pfändung von Koi-Karpfen und - Papageien bei hartnäckiger - Zahlungsverweigerung zulässig |
- Zwangsvollstreckung auch bei - geringer restlicher - Zinsforderung zulässig |
- Keine Analogie der - Eigentumsvermutung des § 1362 - BGB für die nichteheliche - Lebensgemeinschaft |
- Zustellung an - geschäftsführenden - Gesellschafter einer GbR |
- Abgabe der eidesstattlichen - Versicherung auch im Rahmen - der Sicherungsvollstreckung |
| Diskussion |
Abkürzungen und Rechtsbegriffe |
| Zusammenarbeit |
Impressum Dienstleistungs-Info |
| |
Statistik: |
| |
| online: | 1 | | heute: | 26 | | gestern: | 97 | | gesamt: | 176014 |
|
| |
|
Sie befinden sich hier :
Rechtsgebiete » Zwangsvollstreckungsrecht » Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde trotz Verjährung des Darlehensanspruchs
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde trotz Verjährung des Darlehensanspruchs
Notariell abstraktes Schuldversprechen unterliegt nicht der kurzen Verjährung
Typischer Fall: Der Darlehensvertrag wird mit einer Grundschuld gesichert und bei der Grundschuldbestellung wird zusätzlich eine persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung in das gesamte Vermögen abgegeben. Nachdem das Darlehen gekündigt war, tat sich über vier Jahre nichts. Der Darlehensnehmer frohlockte, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens verjährt war und erhob nun Zwangsvollstreckungsgegenklage wegen seines Schuldversprechens in der Grundschuldbestellungsurkunde. Da im Wege der Schuldrechtsmodernisierung die Verjährungsfristen jetzt auseinanderfielen, setze sich das OLG sehr umfassend mit der Rechtslage auseinander und kam zum Ergebnis, dass die analoge Anwendbarkeit des § 216 II 1 BGB
geboten sei. Damit ist der Gläubiger nicht gehindert, jedenfalls die unjährte Zinsen sowie die Hauptforderung zu vollstrecken. OLGFrankfurt a.M. 23 U 7/07 = NJW 2008, 379
Letztes Update 24.03.2008 | Copyright© Dieter Bergner 2007 |  | 
|
| Beratungshilfe im Steuerrecht (15.01.2009) |
| § 2 II BerHG verfassungswidrig, soweit Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts versagt wird |
| |
| - Terminsgebühr durch Austausch anwaltlicher e-mails (21.10.2007) |
| Der Austausch anwaltlicher e-mails zur Vermeidung oder Erledigung des gerichtlichen Verfahrens kann einer Besprechung mit der selben Zielrichtung gleichstehen und daher die Terminsgebühr auslösen. |
| |
| Urkundenprozess für Salden aus Betriebskostenabrechnungen (21.10.2007) |
| Salden aus Betriebskostenabrechnungen können im Urkundenprozess ohne Vorlage der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden, wenn die Existenz und der Zugang unstreitig ist und die Anknüpfungstatsachen urkundlich belegt werden |
| |
| Haftung des Erwerbers für Mietkaution (24.06.2007) |
| Haftung des Erwerbers für Kautionszahlung an den Voreigentümer setzt wirksames Mietverhältnis und Besitz an der Wohnung bei Eigentumsübergang voraus |
| |
| Rechtsanwalt als Zustelladressat (19.02.2007) |
| Hinterlässt der Mieter keine Anschrift, hatte aber zuvor eine Vollmacht seinem Anwalt erteilt, kann dieser Empfänger aller Erklärungen sein |
| |
| - Terminsgebühr durch Anruf (16.02.2007) |
| Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn Anruf passiv entgegengenommen und der Inhalt des Gesprächs weitergeleitet wird |
| |
| Erbvertrag vor dem Scheidungsrichter (16.02.2007) |
| Wenn beide Parteien im Termin anwesend sind oder feststeht, dass ihn persönlich genehmigen, kann ein Erbvertrag im gerichtlichen Vergleich geschlossen werden. |
| |
|
|